Liebe Kunden,
die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten die Strom/Gaspreisbremse ab März 2023 beschlossen. Privathaushalte sowie Unternehmen werden dadurch rückwirkend zum 1. Januar 2023 entlastet. Die Strom/Gaspreisbremse gilt zunächst bis 31. Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
Wie funktioniert die Strom/Gaspreisbremse?
Für 80% Ihres Verbrauchs (gemessen am prognostiziertem Vorjahresverbrauch) übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 12 ct/kWh bei Gas und 40 ct/kWh bei Strom liegt. Für die verbleibenden 20% zahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Als Kunde der Stadtwerke Eppingen brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Strom/Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes für Sie automatisch umsetzen und Sie Anfang März schriftlich informieren, wenn Sie davon profitieren.
Was können Sie beitragen?
Ob kleiner oder großer Strom/Gasverbraucher, jeder profitiert weiter vom Energiesparen: Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss nicht bezahlt werden. Jeder Beitrag zählt: Energie sparen trägt dazu bei, Ihren Energiebedarf zu verringern, damit Geld zu sparen, das Klima zu schützen und energiepolitisch unabhängiger zu werden.
Eins möchte ich gleich vorwegsagen: Derzeit gibt es keinerlei Einschränkungen in der Gasversorgung für unsere Kundinnen und Kunden. Doch spüren wir alle schön viel Bewegung auf dem Gasmarkt: ganz viele neue Themen, Entwicklungen und Entscheidungen.
Das wirft Fragen auf. Da geht es Ihnen, wie uns. Darum haben wir alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Entwicklungen für Sie hier zusammengestellt.
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekundinnen und -kunden. Um diese Belastungen zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekund*innen kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.
Als unsere Kundinnen und Kunden (bis 1 500 000 kWh Jahresverbrauch) profitieren Sie automatisch von der „Dezemberhilfe“: Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen bzw. ein bereits eingezogener Dezemberabschlag wird Ihnen zurückerstattet. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten.
In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Die Höhe des Erstattungsbetrags berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022.
Dringend zu beachten: Diese Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, welche die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 vervielfacht. Es ist also davon auszugehen, dass Gas in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen. Bei einer generellen Absenkung Ihrer Raumtemperatur um 1 Grad Celsius können Sie ungefähr 6 % Energie einsparen.