flexibel & zuverlässig unser Ersatzversorgungstarif
Stadtwerke Eppingen GmbH & Co. KG bietet Ihnen im Rahmen der Ersatzversorgung innerhalb Ihres Liefergebietes Erdgas für den privaten Gebrauch (bis 1.499.999 kWh/Jahr) bzw. gewerblichen Bedarf (bis 10.000 kWh/Jahr) zu den genannten Preisen an.
Preisstruktur für Verträge mit Lieferbeginn ab dem 01.10.2022
Nettopreis | Bruttopreis* | ||
Arbeitspreis | Cent/kWh | 17,55 | 18,78 |
Grundpreis | Euro/Monat | 11,77 | 12,59 |
* Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u. a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,59 Cent/kWh brutto), den CO2-Preis, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 7%) und das Netznutzungsentgelt, das an den Netzbetreiber entrichtet wird. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Gaszähler) und der Messstellenbetrieb enthalten.
Für Neukunden ohne Leistungsmessung (SLP-Entnahmestellen) und einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh übersteigenden Eigenverbrauch, die keine Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind, gelten in der Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz ab dem 1. Januar 2023 die folgenden Preise. Die Preisänderung erfolgt aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten.
Preisstruktur für Verträge mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2023 für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzversorgung Gas ohne Leistungsmessung (SLP-Entnahmestellen) und einem Jahresverbrauch >10.000 kWh
Nettopreis | Bruttopreis* | ||
Arbeitspreis | Cent/kWh | 21,38 | 22,88 |
Grundpreis | Euro/Monat | 11,77 | 12,59 |
* Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u. a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh netto, 0,59 Cent/kWh brutto), den CO2-Preis, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und das Netznutzungsentgelt, das an den Netzbetreiber entrichtet wird. Im Grundpreis ist die Bereitstellung einer Messeinrichtung (Gaszähler) enthalten.
Für die Preisänderungen und die Lieferbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396).